Passend zu Ihrem Vorhaben
Das Thema verstehen.
Den nächsten Schritt kennen.
Für Eigentümer und Bauherren, die energetische Entscheidungen für Neubau oder Bestand vorbereiten.
Energetische Entscheidungen betreffen das Gebäude als Ganzes. Maßnahmen an Dach, Fassade oder Fenstern stehen im Zusammenhang mit der Anlagentechnik und der Nutzung. Wir betrachten die Ausgangslage und Ihre Ziele gemeinsam. Ob Sie zunächst Orientierung suchen oder konkrete Planungsschritte vorbereiten möchten, bestimmt die Aufgabenstellung. Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Denkmäler werden dabei nicht als identische Fälle behandelt.
01Wohn- und Nichtwohngebäude
Gebäude, Nutzung und technische Systeme bilden die Grundlage der energetischen Betrachtung. Wir besprechen Ziele und sinnvolle nächste Planungsschritte.
Im ersten Schritt werden Gebäudestand, Nutzung und bekannte energetische Maßnahmen eingeordnet. Vorliegende Unterlagen und Ihre Ziele bestimmen die nächsten Fragen. Daraus leiten wir den benötigten Leistungsumfang ab. Wir besprechen, welche Betrachtungen sinnvoll sind und an welchen Stellen die Gebäudehülle mit der Wärmeplanung abgestimmt werden muss.
02Denkmal und Bestand
Energetische Verbesserungen und der Erhalt wertvoller Bausubstanz werden gemeinsam betrachtet. Die Möglichkeiten sind am konkreten Objekt abzustimmen.
Bei bestehenden Gebäuden gehört die vorhandene Bausubstanz zur Aufgabenstellung. Geplante Verbesserungen werden im Zusammenhang mit ihrem Erhalt betrachtet. Bei Denkmälern werden energetische Ziele und die Rahmenbedingungen des konkreten Objekts gemeinsam besprochen. Welche Abstimmungen benötigt werden, ist im Einzelfall zu klären; der Denkmalstatus allein ist noch keine Maßnahmenempfehlung.
03Förderwege und Nachweise
Wir ordnen ein, welche Förderthemen und planerischen Nachweise für das Vorhaben relevant sein können. Förderfähigkeit wird nicht pauschal zugesichert.
Förderthemen werden auf Ihr Vorhaben bezogen. Wir klären, welche planerischen Leistungen und Nachweise relevant sein können und welche Entscheidungen noch ausstehen. Eine Beratung ersetzt keine Förderentscheidung der zuständigen Stelle. Der Auftrag beschreibt deshalb die fachlichen Leistungen zur Vorbereitung, ohne einen bestimmten Förderbetrag oder eine Bewilligung zu versprechen.
Förderentscheidungen treffen die zuständigen Stellen. Die Anforderungen sind für das jeweilige Vorhaben zu prüfen.