Passend zu Ihrem Vorhaben
Das Thema verstehen.
Den nächsten Schritt kennen.
Für Eigentümer, Bauherren und Planungspartner vor Eingriffen in bestehende Gebäude.
Vor Veränderungen im Bestand braucht es einen klaren Blick auf die vorhandenen Informationen. Baualter, frühere Nutzungen, bekannte Untersuchungen und die geplanten Eingriffe bilden gemeinsam die Ausgangslage. Nicht jede Frage lässt sich anhand eines Plans oder Fotos beantworten. Wir ordnen die Erkenntnisse ein und klären, welche weiteren Schritte zur Vorbereitung der Sanierung erforderlich sind.
01Asbest · TRGS 519
Asbestbezogene Themen bei Abbruch, Sanierung und Instandhaltung in die Vorbereitung des Vorhabens einbeziehen.
Bei asbestbezogenen Fragestellungen wird zuerst geklärt, welche Kenntnisse zu den Materialien vorliegen und welche Arbeiten vorgesehen sind. Ein Verdacht ist von einem gesicherten Nachweis zu unterscheiden. Die weitere Vorbereitung richtet sich nach dem konkreten Bestand. Zusätzliche Untersuchungen oder die Einbindung weiterer Beteiligter werden gesondert abgestimmt.
02Alte Mineralwolle · TRGS 521
Tätigkeiten mit alter Mineralwolle und zugehörige Schutzmaßnahmen bei der Planung berücksichtigen.
Bei alter Mineralwolle werden die vorhandenen Materialinformationen und die vorgesehenen Tätigkeiten zusammengetragen. Diese Einordnung richtet die weitere Bearbeitung auf die tatsächliche Aufgabe aus. Wir besprechen offene Fragen und erforderliche Unterlagen. Eine allgemeine Leistungsbeschreibung ersetzt dabei keine objektbezogene Festlegung von Schutzmaßnahmen.
03Kontaminierte Bereiche · TRGS 524
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen in den Projektzusammenhang einordnen.
Frühere Nutzungen und bekannte Belastungen können für kontaminierte Bereiche relevant sein. Wir betrachten die Erkenntnisse gemeinsam mit den geplanten Eingriffen, um den Klärungsbedarf zu strukturieren. Planung, Untersuchung und Ausführung sind nicht automatisch ein einheitlicher Auftrag. Die Abgrenzung macht transparent, welche Leistungen vereinbart sind und welche Schritte zusätzlich benötigt werden.
Eine Sichtung von Unterlagen ersetzt keinen Materialnachweis. Ob Untersuchungen erforderlich sind, ist objektbezogen zu klären.