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Den nächsten Schritt kennen.
Für Neubauten, Sanierungen und den geplanten Austausch einer Heizungsanlage.
Eine raumweise Heizlastberechnung soll für die weitere Planung verwendbar sein. Dafür müssen Gebäudedaten, Nutzung und der betrachtete Zustand eindeutig beschrieben werden. Bei Sanierungen klären wir, ob der Bestand oder der Zustand nach den vorgesehenen Maßnahmen zugrunde gelegt werden soll. Diese Festlegung gehört ebenso zur Vorbereitung wie die Sichtung vorhandener Pläne und Angaben zu den Bauteilen.
01Gebäudedaten aufnehmen
Wir klären, welche Pläne und Angaben zu Bauteilen, Räumen und Nutzung vorliegen. Fehlende Informationen werden für die weitere Bearbeitung benannt.
Wir sichten Informationen zu Raumgeometrie, Bauteilen und Nutzung. Bemaßte Pläne erleichtern die Bearbeitung. Unterschiede zwischen Zeichnungen und tatsächlichem Bestand sollten früh benannt werden. Fehlende Angaben und erforderliche Annahmen werden besprochen, damit nachvollziehbar bleibt, auf welcher Grundlage gearbeitet wird und welche Informationen noch ergänzt werden müssen.
02Wärmebedarf berechnen
Die Berechnung betrachtet das Gebäude raumweise. Die zugrunde gelegten Gebäudedaten und Annahmen sind dabei wesentlich für das Ergebnis.
Die raumweise Betrachtung verbindet die Berechnung mit der nachfolgenden Heizungsplanung. Eine pauschale Aussage allein aus der Wohnfläche ersetzt diesen Projektbezug nicht. Die verwendeten Grundlagen und der betrachtete Gebäudestand gehören zum Verständnis des Ergebnisses. Ändern sich wesentliche Planungsannahmen, muss die weitere Verwendbarkeit der Berechnung geprüft werden.
03Ergebnis weiterverwenden
Die Berechnung unterstützt die anschließende Auslegung des Heizsystems. Den Übergang zur Wärmepumpenplanung oder zum hydraulischen Abgleich stimmen wir mit Ihnen ab.
Wir besprechen, wofür das Ergebnis benötigt wird – etwa für eine Wärmepumpenplanung oder die Abstimmung der Wärmeverteilung. So lässt sich bereits im Auftrag klären, welche Unterlagen für die nächsten Beteiligten bereitgestellt werden sollen. Die Berechnung ist auch einzeln anfragbar; sie ersetzt nicht automatisch die vollständige technische Planung oder die Ausführung.
Berechnung und Ausführung sind unterschiedliche Leistungen. Den genauen Umfang klären wir vor der Beauftragung.